Digitale Angebote in der Psychotherapie? Gerade bei dieser Art von Behandlung, wo der menschliche Kontakt – die Interaktion zwischen Patient und Therapeut – von so zentraler Bedeutung ist, fragt sich der Laie spontan, wie beides zusammenpasst. Die Antwort auf diese Frage ist, dass digitale Angebote die Psychotherapie unterstützen, aber nicht ersetzen können. Wie aber nun sinnvolle digitale Angebote genau diese Ergänzung in der Regelversorgung schaffen können, diskutierte die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kürzlich auf ihrem Symposium „Internet in der Psychotherapie“ anlässlich der Veröffentlichung ihres Standpunktes zum Thema. Die Kammer fordert  „Internetprogramme zur Leistung für alle Versicherten zu machen“. Es zeigt sich jedoch, dass es auch hier gilt, einige Hürden zu überwinden, bis ein Transfer von Digital-Health-Anwendungen in den Versorgungsalltag gelingen kann.


Der Markt an Angeboten ist intransparent und volatil

Die zunehmende Nutzung digitaler Gesundheitsangebote, zum Beispiel von Gesundheits-Apps, macht auch vor psychologischen Angeboten keinen Halt. Jedoch herrscht aus Sicht der Patienten und Therapeuten immer noch eine große Intransparenz über die angebotene Qualität und den versprochenen Nutzen der digitalen Angebote vor. Die BPtK hebt in ihrem Standpunkt hervor, dass Nutzern häufig nicht klar ist, um welches Angebot es sich genau handelt, wo die Grenze zwischen Beratung und Behandlung überschritten ist und wie es mit der Wirksamkeit oder sogar gefährlichen Nebenwirkungen steht [1].

Gerade was Apps anbelangt, kam unlängst eine amerikanische Studie zu dem Schluss, dass das Angebot in den App-Stores für geistige Gesundheit sehr volatil ist: Knapp alle drei Tage verschwindet eine klinisch relevante App zur Behandlung von Depressionen wieder aus den Stores. Dies sorgt dafür, dass die Langzeitnutzung dieser Apps kaum gelingen kann, aber auch nötige Evidenz für die Wirksamkeit solcher Apps schwer zu untersuchen ist. Amerikanische Forscher fanden außerdem heraus, dass nur etwa 2,6 Prozent der angebotenen Apps zur Behandlung von Depressionen auch auf einen entsprechenden Nutzen verweisen konnten [2]. Um dieser Intransparenz zu begegnen, stellt die BPtK Patienten eine entsprechende Checkliste bereit.

Sinnvolle Anwendungen in den Versorgungsalltag bringen

Es gibt jedoch eine Vielzahl wissenschaftlich evaluierter und wirksamer digitaler Angebote – in Form von Apps, aber auch als Online-Kurse, die Patienten allein nutzen können, oder aber als Programme, die den Zugang zum Therapeuten per Video-Sprechstunde erleichtern. Manche Angebote kombinieren auch beides. Einige Krankenkassen haben in diesem Bereich bereits damit begonnen, entsprechende Angebote für ihre Versicherten bereitzustellen. Als Beispiele seien hier das Programm PRO MIND der Barmer Ersatzkasse (Online-Training um psychische Beschwerden zu lindern oder ihnen vorzubeugen) und der DepressionsCoach der Techniker Krankenkasse genannt. Neben diesen von Krankenkassen bereitgestellten Programmen gibt es auch vor allem im Bereich der universitären Forschung bereits angebotene Behandlungsansätze, die digitale Angebote mit einbeziehen.

Die BPtK fordert in ihrem Standpunkt daher, dass wirksame digitale Angebote in die Regelversorgung übernommen werden und nicht nur Versicherten einzelner Krankenkassen zur Verfügung stehen. Dafür sind allerdings aus Sicht der Kammer Sorgfaltspflichten der Therapeuten, Notfallpläne für den direkten Kontakt, eine Aufklärung und Einwilligung der Patienten sowie ausreichender Datenschutz sicherzustellen. Für einen Übergang in die Regelversorgung sind weiterhin eine entsprechende Forschung zur Wirksamkeit und des Nutzens, eine Erstattung der Kosten durch die Kassen, sowie eine Zertifizierung der Anwendungen als Medizinprodukt nötig [3].

Hürden für den Transfer in den Versorgungsalltag überwinden

Die von der BPtK geforderten Punkte, um sinnvolle digitale Angebote in den Versorgungsalltag zu bringen decken sich mit dem Studienvorhaben des Projekts „Der digitale Patient“ zum Transfer von Digital-Health-Anwendungen in die Regelversorgung. Nutzennachweis, Vergütungsregeln, Medizinproduktezertifizierung und Forschungsförderung stellen durchaus noch relevante Hürden dar, um sinnvolle Digital-Health-Anwendungen in den Versorgungsalltag zu bringen.

Transfer von Digital-Health-Anwendungen in den Versorgungsalltag – 6 Hürden
Um Digital-Health-Anwendungen in den psychotherapeutischen und humanmedizinischen Versorgungsalltag zu bringen gilt es, verschiedene Hürden zu überwinden.

Um diese Hürden zu überwinden untersucht „Der digitale Patient“ anhand eines umfassenden, idealtypischen Transfermodells für Digital-Health-Anwendungen, wie diese in die Regelversorgung gebracht werden können. Das Modell selbst nimmt bewusst die Perspektive der Anbieter ein. Es kann so von Anbietern und „Käufern“ wie Krankenkassen als Planungsinstrument verwendet werden. In verschiedenen Teilberichten zu den einzelnen Hürden werden Vorschläge für Verbesserungen der Rahmenbedingungen und Verfahren erarbeitet. Die Ergebnisse werden sukzessive hier veröffentlicht.

Nicht nur im nationalen Kontext, sondern auch international wird daran geforscht, wie digitale Anwendungen in die psychotherapeutische Anwendung gebracht werden können. Im Interview mit Dr. Adrian Aguilera stellen wir daher im nächsten Beitrag vor, wie an der University of California Berkeley Algorithmen die Psychotherapie in der Praxis unterstützen.


Quellen


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