Opt-out

Warum Opt-out für die ePA möglich und sinnvoll ist

Die Bundesregierung will die elektronische Patientenakte (ePA) künftig für alle Versicherten automatisch einrichten und befüllen lassen. Wer das nicht möchte, kann widersprechen (Opt-out). Damit würde Deutschland einem Modell folgen, das auch in anderen europäischen Ländern schon umgesetzt wird. Während der Sachverständigenrat für das Gesundheitswesen und der Deutsche Ärztetag diesen Schritt begrüßen, werden von Seiten des Datenschutzes Bedenken geäußert. Hier gilt weiterhin die individuelle Einwilligung als besser geeignet, die informationelle Selbstbestimmung zu garantieren. Ein Rechtsgutachten  im Auftrag der Bertelsmann Stiftung und der Stiftung Münch ist nun dieser Frage nachgegangen und plädiert für eine differenzierte Abwägung, aber mit dem Ziel einer weitgehenden Opt-out-Lösung.

Datenfreigabe für die Forschung in der ePA: Opt-out in Finnland und Frankreich

In Deutschland soll Bürgerinnen und Bürgern künftig ermöglicht werden, ihre Gesundheitsdaten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) der Forschung zur Verfügung zu stellen. Allerdings ist es bisher noch notwendig, dafür eine aktive Entscheidung (Opt-in) zu treffen. Unsere Expertise zu Finnland und Frankreich zeigt: Andere EU-Staaten gestalten eine solche Sekundärnutzung von ePA-Daten nutzerfreundlicher mit einem Opt-out und einfachen Widerspruchsverfahren.