Informationsfreiheit

Informationsfreiheit: Die extrovertierte Schwester eines defensiven Datenschutzes

Bereits existierende Daten des Gesundheitssystems sollten umfassender und konsequenter für Forschung und Patienteninformation genutzt werden – dafür spricht sich der Hamburger Versorgungsforscher Prof. Jonas Schreyögg aus. Inwieweit dies rechtlich zulässig, ja vielleicht sogar geboten ist, haben die beiden Regensburger Jura-Professoren Thorsten Kingreen und Jürgen Kühling in einem durch uns beauftragten Gutachten untersucht. In der Schlussfolgerung schlagen die Gutachter vor, an der zentralen Stelle „Datentransparenz“ (§ 303a-e SGB V) anzusetzen, die Nutzung der bereits umfassenden stationären Daten durch Rechtsverordnung oder Weisung an das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) zu erleichtern und den Datenumfang per Gesetz um ambulante Struktur- und Abrechnungsdaten zu ergänzen.