Datennutzung

Warum Opt-out für die ePA möglich und sinnvoll ist

Die Bundesregierung will die elektronische Patientenakte (ePA) künftig für alle Versicherten automatisch einrichten und befüllen lassen. Wer das nicht möchte, kann widersprechen (Opt-out). Damit würde Deutschland einem Modell folgen, das auch in anderen europäischen Ländern schon umgesetzt wird. Während der Sachverständigenrat für das Gesundheitswesen und der Deutsche Ärztetag diesen Schritt begrüßen, werden von Seiten des Datenschutzes Bedenken geäußert. Hier gilt weiterhin die individuelle Einwilligung als besser geeignet, die informationelle Selbstbestimmung zu garantieren. Ein Rechtsgutachten  im Auftrag der Bertelsmann Stiftung und der Stiftung Münch ist nun dieser Frage nachgegangen und plädiert für eine differenzierte Abwägung, aber mit dem Ziel einer weitgehenden Opt-out-Lösung.

Sekundärnutzung von ePA-Daten: So bergen andere Länder Datenschätze

Die elektronische Patientenakte (ePA) kommt. Damit steht künftig ein immenser Datenschatz zur Verfügung, der für die Forschung und das Gesundheitswesen enorme Erkenntnispotenziale bietet. Viele Länder machen davon bereits Gebrauch – auch Deutschland steht durch das neue Patientendatenschutzgesetz prinzipiell in den Startlöchern dafür. In einer Sonderauswertung der Studie #SmartHealthSystems haben wir analysiert, welche Rahmenbedingungen für die Daten-Sekundärnutzung in 17 Ländern existieren und wie das zur Verbesserung von Gesundheitsversorgung beitragen kann.

Elektronische Patientenakten: Wie andere Länder semantische Standards einsetzen

„Semantische Interoperabilität“ ist das Zauberwort, wenn es darum geht, elektronische Patientenakten erfolgreich über die verschiedenen Sektoren des Gesundheitssystems zu führen und medizinische Daten nicht nur austauschen, sondern auch nutzen zu können. Ohne Semantik lässt sich Digitalisierung nicht gewinnbringend umsetzen. Darüber wird in Deutschland gerade breit diskutiert. Die Politik hat den Prozess angestoßen, Standards und einheitliche Computersprachen zu definieren. Auf Grundlage unserer ländervergleichenden Studie #SmartHealthSystems haben wir genauer geschaut, welche Bedeutung semantische Standards für das jeweilige Gesundheitssystem haben – und wie andere Länder Daten tatsächlich austauschen. Was Deutschland hier lernen kann: Unumgänglich ist, dass eine Behörde oder ein Kompetenzzentrum die Koordinierung übernimmt und dass die Akzeptanz klinischer Informationsstandards strategisch gefördert wird.

Informationsfreiheit: Die extrovertierte Schwester eines defensiven Datenschutzes

Bereits existierende Daten des Gesundheitssystems sollten umfassender und konsequenter für Forschung und Patienteninformation genutzt werden – dafür spricht sich der Hamburger Versorgungsforscher Prof. Jonas Schreyögg aus. Inwieweit dies rechtlich zulässig, ja vielleicht sogar geboten ist, haben die beiden Regensburger Jura-Professoren Thorsten Kingreen und Jürgen Kühling in einem durch uns beauftragten Gutachten untersucht. In der Schlussfolgerung schlagen die Gutachter vor, an der zentralen Stelle „Datentransparenz“ (§ 303a-e SGB V) anzusetzen, die Nutzung der bereits umfassenden stationären Daten durch Rechtsverordnung oder Weisung an das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) zu erleichtern und den Datenumfang per Gesetz um ambulante Struktur- und Abrechnungsdaten zu ergänzen.

Ergebnisse unserer Debattenreihe: Big Data als Gestaltungsaufgabe verstehen

In einer digitalen Debattenreihe haben wir uns den Möglichkeiten und Grenzen von Big Data im Gesundheitswesen gewidmet. Wir ließen 13 Experten aus Wissenschaft, Gesundheitswesen, Wirtschaft und Medien zu Wort kommen. Mit dem Ziel, den Diskurs um Big Data zu strukturieren, haben wir die Beiträge nun systematisch ausgewertet. Die Ergebnisse präsentieren wir in diesem Beitrag: Welche Potenziale und Herausforderungen sehen die Experten in Big Data? Welche Lösungsansätze schlagen sie vor? Und: Wo sehen sie die Zukunft von Big Data im Gesundheitswesen?

„Wir brauchen mehr digitale Wahlmöglichkeiten für den Einzelnen“ – Dr. Peter Langkafel im Interview

Big-Data-Experte und Mediziner Dr. Peter Langkafel gibt im Rahmen unserer Debattenreihe „Big Data“ Antworten auf diese Fragen: Welche Big-Data-Anwendungen gehören in die Regelversorgung des deutschen Gesundheitssystems? Wo sollten wir eine Grenze ziehen, wenn es um die Anwendung von Big Data im Gesundheitswesen geht? Und bei der Vielzahl der bereits jetzt vorliegenden Daten: Ist der Trendbegriff Big Data nicht manchmal alter Wein in neuen Schläuchen?

Datensouveränität in Zeiten von Big Data – Nutzer, Unternehmen und Staat in gemeinsamer Verantwortung

Ein Gastbeitrag von Dr. Sarah Fischer. Seit persönliche Daten massenhaft gesammelt und ausgewertet werden, wird es für den Einzelnen zunehmend schwieriger, die Verfügungsmacht über sie zu behalten. Datenschutzkonzepte, die allein auf individuelle Kontrolle setzen, sind den Herausforderungen durch Big Data nicht gewachsen. Es braucht neue Ansätze, die die Datensouveränität der Nutzer in den Mittelpunkt stellen. Sie müssen den Einzelnen befähigen, seine Rechte auch ausüben zu können, ohne ihn mit der alleinigen Verantwortung zu überfordern.

Big Data: Datenbestände für Wissenschaft und Patienteninformation effektiver nutzen

Ein Gastbeitrag von Prof. Dr. Jonas Schreyögg. Derzeit wird viel über die Anwendung von Big Data im Gesundheitswesen diskutiert. An sich beschreibt Big Data die Möglichkeit, große Datenmengen unterschiedlicher Natur in kurzer Zeit analysieren zu können. Oftmals gerät dabei aus dem Blick, welche Datenbasis für Analysen zur Versorgungsforschung und Patienteninformation überhaupt zur Verfügung stehen und welchen Zugang es zu diesen Datenbeständen gibt. Dabei weist Deutschland schon jetzt eine hervorragende Datenbasis im Gesundheitswesen auf.