20. Juni 2022 / Dr. Thomas Kostera
In Deutschland soll Bürgerinnen und Bürgern künftig ermöglicht werden, ihre Gesundheitsdaten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) der Forschung zur Verfügung zu stellen. Allerdings ist es bisher noch notwendig, dafür eine aktive Entscheidung (Opt-in) zu treffen. Unsere Expertise zu Finnland und Frankreich zeigt: Andere EU-Staaten gestalten eine solche Sekundärnutzung von ePA-Daten nutzerfreundlicher mit einem Opt-out und einfachen Widerspruchsverfahren.