3. August 2022 RT @EtgetonStefan: #Patientenakte - Bei der Nutzung digitaler Gesundheitsdaten genießt der individuelle Einwilligungsvorbehalt weder im 🇪🇺 noch im 🇩🇪 Recht Vorrang gegenüber der gesetzlichen Erlaubnis. #Opt_out steht dem Gesetzgeber somit frei als Einstieg in die #ePA 2.0.
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