Elektronische Patientenakten

Die Diskussion um die Einführung von einrichtungsübergreifenden Elektronischen Patientenakten in Deutschland ist in vollem Gange. Aus dem Projekt "Der digitale Patient" heraus wollen wir Impulse für diese Debatte geben. Basis dazu bildet die Expertise des Medizininformatikers Prof. Peter Haas zu Elektronischen Patientenakten, die er im Auftrag der Bertelsmann Stiftung erstellt hat. Im Blog widmen wir uns einzelnen in der Expertise analysierten Aspekten im Detail.

Warum Opt-out für die ePA möglich und sinnvoll ist

Die Bundesregierung will die elektronische Patientenakte (ePA) künftig für alle Versicherten automatisch einrichten und befüllen lassen. Wer das nicht möchte, kann widersprechen (Opt-out). Damit würde Deutschland einem Modell folgen, das auch in anderen europäischen Ländern schon umgesetzt wird. Während der Sachverständigenrat für das Gesundheitswesen und der Deutsche Ärztetag diesen Schritt begrüßen, werden von Seiten des Datenschutzes Bedenken geäußert. Hier gilt weiterhin die individuelle Einwilligung als besser geeignet, die informationelle Selbstbestimmung zu garantieren. Ein Rechtsgutachten  im Auftrag der Bertelsmann Stiftung und der Stiftung Münch ist nun dieser Frage nachgegangen und plädiert für eine differenzierte Abwägung, aber mit dem Ziel einer weitgehenden Opt-out-Lösung.

Datenfreigabe für die Forschung in der ePA: Opt-out in Finnland und Frankreich

In Deutschland soll Bürgerinnen und Bürgern künftig ermöglicht werden, ihre Gesundheitsdaten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) der Forschung zur Verfügung zu stellen. Allerdings ist es bisher noch notwendig, dafür eine aktive Entscheidung (Opt-in) zu treffen. Unsere Expertise zu Finnland und Frankreich zeigt: Andere EU-Staaten gestalten eine solche Sekundärnutzung von ePA-Daten nutzerfreundlicher mit einem Opt-out und einfachen Widerspruchsverfahren.

Einführung der ePA: Was können wir aus den Erfahrungen mit der Corona-Warn-App lernen?

Nicht die erste, aber die beste sollte sie sein – inzwischen verzeichnet sie 26 Millionen Downloads: die Corona-Warn-App (CWA). Um herauszufinden, unter welchen Voraussetzungen die Einführung einer digitalen Gesundheitslösung für die breite Bevölkerung gelingen kann und wie sich die Akzeptanz dafür steigern lässt, haben wir das Meinungsforschungsinstitut Kantar beauftragt, eine repräsentative Umfrage von Smartphone-Nutzern durchzuführen – und anschließend aus den Ergebnissen die wichtigsten Lehren für die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) destilliert. 

Elektronische Patientenakten

Dringend nötig: Substanzielle Fortschritte bei der Elektronischen Patientenakte

Publizist Albrecht Kloepfer, seit vielen Jahren Beobachter der Gesundheitspolitik, fragt in diesem Gastbeitrag, ob wir in der nächsten Legislaturperiode zu substanziellen Fortschritten bei der einrichtungsübergreifenden Elektronischen Patientenakte kommen. Und er beschreibt, warum dies nötig ist. Anhand des Beispiels einer Patientin, anhand des drohenden Flickenteppichs von nicht kompatiblen Anwendungen und vor dem Hintergrund der aktuellen Ankündigung von Apple, eine Elektronische Gesundheitsakte auf dem iPhone einzuführen.

Elektronische Patientenakten: Akzeptanz bringt den Glanz

Sowohl Behandler als auch Patienten werden eine einrichtungsübergreifende Elektronische Patientenakte nur dann akzeptieren, wenn diese übersichtlich, einfach und unaufwändig bedienbar ist, konstatiert Prof. Peter Haas, Medizininformatiker an der Fachhochschule Dortmund, in einer von uns beauftragten Expertise zu eEPA. Warum Akzeptanz ein wesentlicher Erfolgsfaktor für die Einführung einer IT-Lösung – in diesem speziellen Fall: Elektronischer Patientenakten – ist und wie sie erreicht werden kann, beschreibt Haas pointiert in diesem Gastbeitrag.

Ein Plädoyer: Einrichtungsübergreifende Elektronische Patientenakten (eEPA)

Ein Plädoyer: Einrichtungsübergreifende Elektronische Patientenakten (eEPA)

Die Einführung einrichtungsübergreifender Elektronischer Patientenakten (eEPA) braucht einen klaren Fahrplan und mehr politische Steuerung. Außerdem müssen die Akten von Beginn an als Behandlungsmanagement-Plattformen gedacht werden, an denen der Patient gleichberechtigt partizipieren kann. Zu diesen beiden Kernergebnissen kam Prof. Peter Haas, Medizininformatiker an der Fachhochschule Dortmund, vor einigen Monaten in einer von uns beauftragten Expertise zu eEPA. Nun unterstreicht er diese Erkenntnisse in einem Plädoyer für die einrichtungsübergreifenden Akten.

„Der Patient hat ein Recht auf IT-Standards“ – Sylvia Thun im Interview

Wenn im Kontext digitaler Gesundheit über Vernetzung gesprochen wird, liegt die Bedeutung von IT-Standards, Schnittstellen und der Interoperabilität von Systemen auf der Hand. Und gerade wenn es um einrichtungsübergreifende Elektronische Patientenakten geht, spielen diese Aspekte eine grundlegende Rolle. Um die Relevanz der – im Diskurs häufig wie „Buzzwords“ genutzten und unklar verwendeten – Begriffe einzuordnen, haben wir mit Standardisierungs-Expertin Sylvia Thun gesprochen. Auszüge unseres Austauschs veröffentlichen wir in diesem Interview. Thun zufolge haben Patienten ein Recht auf IT-Standards. In Deutschland brauche es mehr politische Steuerung und übergeordnete Vorgaben.

Einrichtungsübergreifende Elektronische Patientenakten

Wie würde so eine Elektronische Patientenakte überhaupt aussehen? Wir haben einen Vorschlag

Wir haben exemplarisch den Prototyp einer einrichtungsübergreifenden Elektronischen Patientenakte für Patienten entwickelt. Er soll Systemakteuren ein erstrebenswertes Zukunftsszenario aufzeigen und sie zur Schaffung der notwendigen Rahmenbedingungen motivieren. Denn: Einrichtungsübergreifende Elektronische Patientenakten (eEPA) sollten von Beginn an als umfassende Behandlungsmanagement-Plattformen gedacht werden, welche dem Patienten und seinem gesamten Behandlungs-Team eine bestmögliche Steuerung der Gesundheitsversorgung erlauben. In diesem Beitrag stellen wir den Prototyp im Detail vor.

Zugriffs-Berechtigungen in Elektronischen Patientenakten (eEPA)

Access granted: So lassen sich Zugriffs-Berechtigungen in Elektronischen Patientenakten flexibel und individuell regeln

Wie und durch wen wird geregelt, wer zu welchem Zeitpunkt und vor welchem Kontext auf bestimmte Daten in einer einrichtungsübergreifenden Elektronischen Patientenakte (eEPA) zugreifen darf? Bei der Beantwortung dieser Frage sind zahlreiche Interessen zu wahren: allen voran die Souveränität des Patienten und dessen Recht auf informationelle Selbstbestimmung. In diesem Beitrag beleuchten wir eine attributbasierte Rechteverwaltung als ein mögliches Lösungsszenario – und liefern im Sinne eines Ideenpapiers die Erklärung, wie ein solches Zugriffsmanagement für eEPA-Systeme konkret aussehen kann.

Skype-Gespräch mit Prof. Peter Haas zu Elektronischen Patientenakten

Elektronische Patientenakten: Medizininformatiker Prof. Peter Haas beantwortet per Skype zentrale Fragen

Mit einer Expertise von Prof. Peter Haas will die Bertelsmann Stiftung Impulse für die Debatte zur Einführung von einrichtungsübergreifenden elektronischen Patientenakten in Deutschland geben. Wir haben den Autor im Skype-Gespräch um Antworten auf relevante Fragen zum Thema gebeten, unter anderem: Wie sollten übergreifende Patientenakten langfristig ausgestaltet sein, welche Rolle spielt der Patient? Und: Warum ist aus seiner Sicht für die Einführung von elektronischen Patientenakten eine spezielle Governance-Struktur nötig?

Elektronische Patientenakten als Basis für (digitales) Behandlungsmanagement

Elektronische Patientenakten: Zentrale Basis für das (digitale) Behandlungsmanagement

Die Diskussion um die Einführung von einrichtungsübergreifenden elektronischen Patientenakten in Deutschland ist in vollem Gange. Mit einer Expertise von Prof. Peter Haas will die Bertelsmann Stiftung Impulse für diese Debatte geben. Von besonderer Bedeutung ist dabei die konzeptionelle Grundidee der eEPA als Basis für umfassende Behandlungsmanagement-Plattformen. Diese sind zum einen gemeinsames Instrument von Leistungserbringern UND Patienten, zum anderen werden sie zur zentralen instrumentellen Grundlage – zum „Hub“ – für digitale Prozessinnovationen im Gesundheitswesen. Dieses Zielbild sollte bei der Einführung von Anfang an verfolgt werden.