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Vita
17 digitale Gesundheitsanwendungen sind inzwischen im sogenannten DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet – und können als „App auf Rezept“ verordnet werden. Doch Ärztinnen und Ärzte, so liest es sich zuletzt häufig, seien noch zurückhaltend. Einige seien skeptisch; viele hätten noch keine Gelegenheit gehabt, sich mit der neuen digitalen Behandlungsoption vertraut zu machen. Kürzlich haben wir eine Reihe von Videos veröffentlicht, die diese Herausforderungen aufgreifen: Sie beantworten häufige Fragen von Ärztinnen und Ärzten zu DiGA und zeigen auf, wie die Anwendungen praktisch eingesetzt werden können. Die Videos stehen unter einer freien Lizenz – zum Beispiel für den Einsatz im Rahmen von Fort- und Weiterbildungen.
In Teil 2 unserer Blogreihe zu Nationalen Gesundheitsportalen vergleichen wir die redaktionellen Workflows und die inhaltliche Qualitätssicherung der Portale aus Dänemark, Schweden, Norwegen, Estland, Österreich, Australien und Israel.
In Kürze startet das Bundesgesundheitsministerium (BMG) einen neuen Webauftritt: Das „Nationale Gesundheitsportal“ soll für Bürgerinnen und Bürger dem BMG zufolge zum „zentralen deutschen Internet-Zugangsangebot zu Informationen rund um Fragen zur Gesundheit werden“ und deren Gesundheitskompetenz steigern . Wie gut wird das funktionieren? Und welche Faktoren spielen für den Erfolg eine Rolle? Wir haben einen Blick in andere Länder geworfen, in denen der Bevölkerung bereits seit Jahren ein nationales Gesundheitsportal zur Verfügung steht. In Teil 1 unserer Blogreihe vergleichen wir die wichtigsten Funktionalitäten der Portale aus Dänemark, Schweden, Norwegen, Österreich, Australien und Israel.