AMG-Novelle: Rezepte vom Onlinearzt sollten nicht pauschal verboten werden
Die geplante Änderung des Arzneimittelgesetzes würde Onlinerezepte ohne persönlichen Arztkontakt pauschal verbieten. Unser Expertennetzwerk spricht sich ausnahmslos gegen diese Unterbindung ohne differenziertere Betrachtung des Sachverhalts aus.
Virtuelle Arztbesuche können den Zugang zu medizinischer Versorgung verbessern – beispielsweise in Form von Video-Sprechstunden und in Ergänzung zum direkten Arzt-Patient-Kontakt. Es gibt telemedizinische Versorgungsansätze, die sogar ganz ohne begleitenden persönlichen Arztkontakt auskommen wollen.
Heute wird im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages über die AMG-Novelle beraten – und es geht um eine folgenreiche Gesetzesänderung: Apotheken dürften verschreibungspflichtige Medikamente nur noch dann ausgeben, wenn auf dem vorgelegten Rezept erkennbar ist, dass es vorausgehend einen persönlichen Arztkontakt gegeben hat. Begründet wird dieser Schritt durch eine notwendige Sicherung der Versorgungsqualität: Behandlungs- und Diagnosefehler im Rahmen rein telefonischer oder internetbasierter Patientenkontakte sollen dadurch vermieden werden.
Doch auf der anderen Seite hat die AMG-Novelle möglicherweise weitreichende Konsequenzen für innovative Modelle der Gesundheitsversorgung. Noch gibt es keine ausreichenden Erkenntnisse darüber, ob Fernverschreibungen unter bestimmten Voraussetzungen oder beispielsweise bei bestimmten Behandlungsanlässen nicht ein hilfreiches Werkzeug im Sinne einer patientenorientierten Gesundheitsversorgung wären.
Expertennetzwerk ist gegen Fernverschreibungs-Verbot
Wir fragen uns, ob die aktuelle Entwicklung zur Sicherung der Versorgungsqualität wirklich erforderlich ist, oder in erster Linie digitale Innovationen verhindert. Daher haben wir unser Expertennetzwerk „30 unter 40“ gestern um eine Bewertung der geplanten AMG-Novelle gebeten. Hier ist das eindeutige Ergebnis:

Auch wir sind der Ansicht, dass es eine differenzierte Betrachtung von Fernbehandlung und Fernverschreibung braucht; auch wenn bestimmte Behandlungsanlässe sicherlich nicht ohne initialen Arztkontakt auskommen. Ziel sollte sein, zu evaluieren und zu definieren, unter welchen Voraussetzungen rein telemedizinische Ansätze geeignet sind, ohne Einschränkung der Versorgungsqualität einen Mehrwert für den Patienten darzustellen.
Nachtrag vom 28.09.2016, 15:45 Uhr: In einer Pressemitteilung gibt der Deutsche Bundestag bekannt, dass der Gesundheitsausschuss die 17 Änderungsanträge der Gesetzesvorlage gebilligt habe. Eine Einschränkung bzgl. eines anderen Themas erfordere eine Expertenanhörung, sodass der Bundestag voraussichtlich im November über den gesamten Gesetzesentwurf abstimmen werde, heißt es in der Mitteilung.
Was ist Ihre Meinung zum Fernverschreibungs-Verbot und seinen Folgen ein? Wir freuen uns auf Ihren Kommentar und eine spannende Diskussion!
Kommentare
Mit den Neu- und Weiterentwicklungen im Gesundheitswesen wird sicherlich auch eine Neudefinition des persönlichen Arzt-Patienten-Kontakts unter Beachtung der zum jetzigen Zeitpunkt verfügbaren technischen Möglichkeiten notwendig. Dieser Schritt ist aus meiner Sicht Bedingung, um festzulegen, welche Chancen derzeit genutzt werden können, um zu einem guten Versorgungsergebnis für den Patienten zu kommen. Diese Entscheidungen müssen jedoch evidenzbasiert sein und unter Beachtung ethischer Aspekte getroffen werden.
Zudem sehe ich es kritisch, dass das formale Erfüllen eines Kriteriums (direkter Kontakt = die zeitgleiche Anwesenheit von zwei Personen im selben Raum) pauschal als qualitätskritisches Merkmal gesehen wird. Es wäre naiv zu glauben, dass das bloße Einhalten einer formalen Struktur ein gutes Ergebnis mit sich bringt.
Aus meiner Sicht könnten durch die AMG-Novelle aus Kurzsichtigkeit Barrieren aufgebaut werden, die später wieder mühsam abgetragen werden müssen.
Ein pauschales Verbot der Fernverschreibung als Teil der Fernbehandlung widerspricht dem Ziel der Bundesregierung, die wohnort- und patientennahe Versorgung auch unter Zuhilfenahme digitaler Dienste zu fördern. Zudem kann die Nutzung ausländischer Anbieter letztendlich in der Praxis nicht ausreichend kontrolliert bzw. verhindert werden. Bereits aktuell wurden Überlegungen laut, wie ein mögliches Verbot umgangen werden kann.
Statt eines pauschalen Verbotes ist es notwendig, klare Regeln aufzustellen, nach denen in Deutschland telemedizinische Leistungen angeboten werden können. Eine Regulierung von Fernbehandlungen im Sinne des Verbraucherschutzes ist notwendig, um für Patienten UND Anbieter/Ärzte Sicherheit zu schaffen.
Die neuen digitalen Anwendungen können dann in vorab klar definierten Fällen eine Ergänzung zur medizinischen Versorgung bieten – allerdings nur auf ausdrücklichen Wunsch des jeweiligen Patienten!