Sowohl Behandler als auch Patienten werden eine einrichtungsübergreifende Elektronische Patientenakte nur dann akzeptieren, wenn diese übersichtlich, einfach und unaufwändig bedienbar ist, konstatiert Prof. Peter Haas, Medizininformatiker an der Fachhochschule Dortmund, in einer von uns beauftragten Expertise zu eEPA. Warum Akzeptanz ein wesentlicher Erfolgsfaktor für die Einführung einer IT-Lösung – in diesem speziellen Fall: Elektronischer Patientenakten – ist und wie sie erreicht werden kann, beschreibt Haas pointiert in diesem Gastbeitrag.
Bereits existierende Daten des Gesundheitssystems sollten umfassender und konsequenter für Forschung und Patienteninformation genutzt werden – dafür spricht sich der Hamburger Versorgungsforscher Prof. Jonas Schreyögg aus. Inwieweit dies rechtlich zulässig, ja vielleicht sogar geboten ist, haben die beiden Regensburger Jura-Professoren Thorsten Kingreen und Jürgen Kühling in einem durch uns beauftragten Gutachten untersucht. In der Schlussfolgerung schlagen die Gutachter vor, an der zentralen Stelle „Datentransparenz“ (§ 303a-e SGB V) anzusetzen, die Nutzung der bereits umfassenden stationären Daten durch Rechtsverordnung oder Weisung an das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) zu erleichtern und den Datenumfang per Gesetz um ambulante Struktur- und Abrechnungsdaten zu ergänzen.