Ein Gastbeitrag von Dr. Sarah Fischer. Seit persönliche Daten massenhaft gesammelt und ausgewertet werden, wird es für den Einzelnen zunehmend schwieriger, die Verfügungsmacht über sie zu behalten. Datenschutzkonzepte, die allein auf individuelle Kontrolle setzen, sind den Herausforderungen durch Big Data nicht gewachsen. Es braucht neue Ansätze, die die Datensouveränität der Nutzer in den Mittelpunkt stellen. Sie müssen den Einzelnen befähigen, seine Rechte auch ausüben zu können, ohne ihn mit der alleinigen Verantwortung zu überfordern.
Ein Gastbeitrag von Prof. Dr. Jonas Schreyögg. Derzeit wird viel über die Anwendung von Big Data im Gesundheitswesen diskutiert. An sich beschreibt Big Data die Möglichkeit, große Datenmengen unterschiedlicher Natur in kurzer Zeit analysieren zu können. Oftmals gerät dabei aus dem Blick, welche Datenbasis für Analysen zur Versorgungsforschung und Patienteninformation überhaupt zur Verfügung stehen und welchen Zugang es zu diesen Datenbeständen gibt. Dabei weist Deutschland schon jetzt eine hervorragende Datenbasis im Gesundheitswesen auf.
Unsere Studie zu Videosprechstunden aus 2015 zeigt bevölkerungsseitig ein großes Interesse an der digitalen Form des Arzt-Patient-Gesprächs. Darüber hinaus kann der neue Kommunikationskanal auch für Ärzte eine sinnvolle Prozessinnovation sein – so zeigen es die Einschätzung der von uns befragten Experten und internationale Erfahrungen. Als förderlich für die Akzeptanz seitens der Ärzte hatten die Experten unter anderem die Abfederung von Investitionskosten sowie eine geregelte Vergütung identifiziert. Seit dem vergangenen Wochenende werden Videosprechstunden nun durch die gesetzliche Krankenversicherung vergütet – versehen mit budgetären und indikationsbezogenen Einschränkungen, die bei verschiedenen Akteuren teils heftige Kritik ausgelöst haben. Wir haben erste Reaktionen gesammelt und möchten mit diesem Beitrag weiteren Diskurs anstoßen.